Die Strafen für so genannte Organmandate (meist Parkverstöße, die an Ort und Stelle verhängt werden) werden ab. 1. Juli 2013 in Österreich von 36 auf 90 Euro erhöht. Auch „Anonymverfügungen“ werden teurer. Diese werden nach Verstößen ausgestellt, die durch automatische Verkehrsüberwachungssysteme festgestellt werden. Der Strafrahmen liegt künftig bei maximal 365 Euro statt bisher 220 Euro.
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich laut ADAC keinen landesweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Die Polizei kann das Bußgeld nach eigenem Ermessen innerhalb des Strafrahmens festsetzen, je nachdem wie schwer das Vergehen ist. Der Club warnt davor, Knöllchen aus Österreich nicht zu beachten, da Bußgelder bereits ab einem Betrag von 25 Euro in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden können. (ampnet)
Höhere Bußgelder in Österreich ab 1. Juli
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Höhere Bußgelder in Österreich ab 1. Juli
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