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Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 10:28
von _Malte_

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ichattekeineAhnung hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 10:16 Ich habe "vom Rand der Leuchtflaeche" mit einem elektronischen Winkelmesser 15.05 Grad angemessen und komme so auf 216cm Nutzlaenge.
Hättest du "zur Sicherheit" nicht eher 14,95° nehmen müssen?
0° wäre ja Rundumabstrahlung von einer Fläche oder einem Punkt ohne Einschränkung, wenn ich jetzt mit der räumlichen
Vorstellung nicht völlig falsch liege.
Größer als 15° hätte ja auch die Verlegung der Rückleuchten wegen des Reserverades an der Tür beim J7 in die St0ßstange unnötig gemacht.

15° von der Senkrechten der Lampenebene gemessen wäre ja nur ein sehr enger Trichter, das kann es auch nicht sein.

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 11:33
von Oidamo
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 10:19 "Rennleitung" war das falsche Wort. Meine Hauptsorge gilt den "Fuechsen" der Versicherung bei einem klassischen Auffahrunfall.

Servus,

ich möchte die Gelegenheit nutzen Dir und Deinen Mitstreitern zu danken.
All die angesprochenen Probleme habe ich bislang verdrängt oder einfach nicht in ihrer vollen Tragweite erfaßt.
Also, nochmals DANKE - und ich freue mich schon auf das nächste Problem, denn das Schwert des Damokles hängt über uns. :D

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 11:43
von fsk18
Oidamo hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 11:33
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 10:19 "Rennleitung" war das falsche Wort. Meine Hauptsorge gilt den "Fuechsen" der Versicherung bei einem klassischen Auffahrunfall.

Servus,

ich möchte die Gelegenheit nutzen Dir und Deinen Mitstreitern zu danken.
All die angesprochenen Probleme habe ich bislang verdrängt oder einfach nicht in ihrer vollen Tragweite erfaßt.
Also, nochmals DANKE - und ich freue mich schon auf das nächste Problem, denn das Schwert des Damokles hängt über uns. :D
:rofl: :rofl: :rofl: weil du einfach keine Ahnung hast :lol: :lol: :lol:

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 11:57
von Lindenbaum
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 10:19
Meine Hauptsorge gilt den "Fuechsen" der Versicherung bei einem klassischen Auffahrunfall.
Tja, und genau da wäre das Problem bei deformiertem Heck nochwas nachmessen zu können.

Übrigens geht es denen um die Schadenshöhe, mit der Ursache eines Unfalls haben nur gerichtlich bestellte Gutachter zu tun.
Aber, wer einen Gutachter der Versicherung an sein beschädigtes Fahrzeug lässt um Schadensersatz einzufordern ist es selbst Schuld. "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".

Gruß, Michael

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 12:17
von quadman
Moin.

Ich denke hier wird viel zu kleinkariert gedacht. Oder das Konstrukt ist so falsch geplant, dass sich jemand aufregen könnte. Aber dann hat man es ja selbst schon bemerkt.
Wenn ich an mein Hilux Fahgestell denke, dass eine Vollabnahme brauchte.
Radabdeckung, Beleuchtung, Unterfahrschutz. Da gab es nie Fragen seitens des abnehmenden Prüfers...

Aber es wird schon. Es gibt ja die DIN 2768. Da sind schon noch ein paar Winkelminuten als Toleranz drinnen :lol:

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 14:58
von ichattekeineAhnung
_Malte_ hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 10:28
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 10:16 Ich habe "vom Rand der Leuchtflaeche" mit einem elektronischen Winkelmesser 15.05 Grad angemessen und komme so auf 216cm Nutzlaenge.
Hättest du "zur Sicherheit" nicht eher 14,95° nehmen müssen?
0° wäre ja Rundumabstrahlung von einer Fläche oder einem Punkt ohne Einschränkung, wenn ich jetzt mit der räumlichen
Vorstellung nicht völlig falsch liege.
Größer als 15° hätte ja auch die Verlegung der Rückleuchten wegen des Reserverades an der Tür beim J7 in die St0ßstange unnötig gemacht.

15° von der Senkrechten der Lampenebene gemessen wäre ja nur ein sehr enger Trichter, das kann es auch nicht sein.
Von der Horizontalen aus gemessen wird der Winkel senkrecht nach oben größer. 0 wäre ein Laser Richtung Hintermann. 90 senkrecht nach oben. 15,05 ist also mehr als gefordert.

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 15:42
von robert2345
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Di 6. Feb 2024, 16:25 Die STVO sagt, Rückleuchten müssen horizontal nach oben einen Mindestabstrahlwinkel von 15Grad erreichen.
Ich habe daraus verstanden, dass das auch für Ladung gilt. Also darf meine Ladung nur so weit hinten hinausragen, wie der Abstrahlwinkel von 15 Grad nicht unterschritten wird.
Hallo
also Horizontal ist Waagerecht und nach oben ist Vertikal, mit anderen Worten sind es Horizontal 45Grad (zu den Seiten hin) und Vertikal eben 15Grad (nach Oben und Unten hin).
Weiters gilt dies nur für das Fahrzeug und deren FIX verbaute Teile wie Reserverad oder Leitern. Daher haben viele Geländewagen keine Reserveradhalterung mehr am Heck.
Ladung (also nicht Fix mit dem Auto verbunden) wird da nicht gezählt, sprich zB Aufbaukabine-abnehmbar. Eine Fix verbaute/verschraubte Kabine gilt eigentlich nicht mehr als Ladung.
Hier mal ein Bild aus dem Prüferhandbuch - LKW also auch N1 Pritsche/Pickup:
Quelle: TÜV Handbuch
Quelle: TÜV Handbuch
Man kann auch an der Aufbaukabine zusätzliche Heckleuchten anbringen und diese über die AHK anschließen.

Gruß
Robert

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 22:14
von _Malte_
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 14:58
Von der Horizontalen aus gemessen wird der Winkel senkrecht nach oben größer. 0 wäre ein Laser Richtung Hintermann. 90 senkrecht nach oben. 15,05 ist also mehr als gefordert.
Hmmm, ich betrachte das genau andersrum. 0° ist parallel zur Leuchtenoberfläche, 90° ist die Horizontale zur Leuchtenoberfläche,
also Laser nach hinten.
Das Ergebnis ist dann im Endeffekt dasselbe und wir meinen das Gleiche.

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 22:18
von ichattekeineAhnung
_Malte_ hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 22:14
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 14:58
Von der Horizontalen aus gemessen wird der Winkel senkrecht nach oben größer. 0 wäre ein Laser Richtung Hintermann. 90 senkrecht nach oben. 15,05 ist also mehr als gefordert.
Hmmm, ich betrachte das genau andersrum. 0° ist parallel zur Leuchtenoberfläche, 90° ist die Horizontale zur Leuchtenoberfläche,
also Laser nach hinten.
Das Ergebnis ist dann im Endeffekt dasselbe und wir meinen das Gleiche.
Wenn ich meinen Digi Neigungsmesser auf ein horizontales Brett stelle, zeigt er 0. Hebe ich eine Seites des Brettes langsam Richtung Himmel zählt er bis 90. Somit ist der Abstrahlbereich bei 15,05 weiter (größer) als bei 15

Re: wie berechnet man GENAU die 15° Abstrahlwinkel bei PKW Rückleuchten?

Verfasst: Di 28. Mai 2024, 23:03
von AchwasAchwo
Das sieht mir sehr nach dem Buch "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" aus dem Kirschbaum-Verlag Bonn aus...

Die Abstrahlwinkel musst Du nicht messen. Das haben die Leuchtenhersteller schon messtechnisch ermittelt. Du musst das nur richtig einbauen. Die Winkel beziehen sich ja immer auf Fahrzeugachsen, meistens die Längsachse. Also einfach nicht schräg einbauen.

Oder hast Du in einer Prüfstation schon technische Einrichtungen gesehen, mit denen die Winkel des Rücklichts gemessen werden können? Mit anderen Worten, die können das gar nicht überprüfen.

Wenn die E-Kennzeichnung für die lichttechnische Funktion drauf ist, besagt das schon einmal, das die Leuchte diese Winkel einhält. Wird sie dann noch korrekt montiert (die Anleitung dazu hat der Hersteller beizulegen, z.B. bei einem Aftermarket-Rückfahrscheinwerfer der z.B, gekippt montiert werden muss). Ist es ein 1:1 Austausch ist es ja klar, dann regelt das die originale Montagepostion. Ansonsten, wie gesagt, hat der Hersteller Dir das mitzuteilen, wenn beim Einbau irgendwas gekippt oder schräg gestellt werden muss, um alle Werte einzuhalten.

Gruß
AchwasAchwo