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niwre77 hat geschrieben:schön das Dir noch nie ein Irrtum unterlaufen ist
Um das geht es hier nicht.
Es geht auch nicht um gutes oder schlechtes Preis/Leistungsverhältnis.
Es geht um Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
Und wenn sich jemand zu seinen Gunsten um einige tausend € "vertut", darf man,
glaube ich schon darauf hinweisen.
Besser hier vorher nachlesen, als zu schwadronieren:
http://transpatent.com/gesetze/pangv.html#4
Freundliche Grüße.
Wenn Du die Pangv hinzuziehst spiele ich den Irrtumsparagrafen aus: §118 *ätsch*
Hätte Extrem jetzt wg dieses Fehlers die ersten 100 DoKas zu diesem Prreis verkaufen müssen ?
oder nur den Ersten ? oder zwölf ??
Rechtlich gesehen gar keinen. Du hättest zu dem Preis bestellen dürfen und die hätten diese Bestellung dann abgelehnt - so what.
BTW darf man drauf hinweisen. Fehler ist korrigiert und die Korinthenkacker dürfen selbige ausscheiden
und jetzt peace - bitte