Johannes M hat geschrieben:Korrigiere mich selbst. Habe gerade noch mal beim TCS und Kanton Basel und Zürich nachgelesen. Die Abgasnorm spielt bei der Zulassung als Übersiedlungsgut keine Rolle. Auch Fussgänger- und Lärmschutz nicht.
Das ist definitiv falsch. Ich habe die Antwort vom Strassenverkehrsamt schriftlich vorliegen. Uebersiedlungsgut:
- Das Auto wird in der Schweiz neu geprüft und muss die CH Normen erfüllen.
- Es wird ein Abgasdokument erstellt. Hierfür muss das Fahrzeug die CH Abgasnorm erfüllen, welche zum Zeitpunkt der Ersteinlösung des Fahrzeuges galt. Die Norm muss sowohl nominell erfüll sein (also Euro sowieso) als auch im Rahmen der Abgasmessung. Beides ist nicht erfüllbar.
- Die Frage der Lärmmessung ist unklar, hier liegen widersprüchliche Aussagen vor. Ich habe das nicht weiter abgeklärt, weil bereits die Abgasnorm ein Killerkriterium darstellt.
- Die Frage des Fussgängerschutzes habe ich gar nicht erst angesprochen, weil bereits die Abgasnorm nicht erfüllbar ist.
Frage doch mal das Strassenverkehrsamt (welches zuständig ist) an, ob es die Aussage des TCS (welcher nicht zuständig ist) bestätigt. Du wirst überrascht sein.